Reiseversicherung
PROVISIT-VISUM, PROVISIT-GRUPPE, PROVISIT-MULTIPASS
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Würzburger Versicherungs-AG, Deutschland
Dieses Blatt dient nur zu Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Vollständig dargestellt ist der Versicherungsschutz in Ihren Versicherungsunterlagen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt mit den Bausteinen Auslandsreisekranken-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.
Was ist versichert?
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den von uns zu diesem Produkt angebotenen Leistungsarten. Welche Sie mit uns vereinbart haben, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.
Auslandsreisekrankenversicherung
- Versichert sind die Behandlungskosten für akute, unerwartete Erkrankungen oder Verletzungen im Ausland, wie zum Beispiel Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung.
- Aufwendungen für rezeptpflichtige Arznei- und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verordnung.
- Aufwendungen für stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich notwendiger Operationen.
Reiseunfallversicherung
- Die Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsschutz in Form einer finanziellen Absicherung der versicherten Personen nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr.
- Ein Unfall liegt vor, wenn Sie sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder Ähnliches oder von anderen verletzt werden.
Reisehaftpflichtversicherung
- Die Reisehaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz während Ihres Auslandsaufenthaltes bei Schadenersatzansprüchen von Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.
- Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung auf Schadenersatz besteht.
- Abwehrunbegründeter Schadenersatzansprüche.
- Regulierung Ihrer berechtigten Ansprüche.
- Schäden an Personen des Gasthaushaltes sowie Schäden durch Feuer an Hausrat und Gebäuden der Gastfamilie.
Was ist nicht versichert?
- Versicherungsfälle, die Sie oder eine versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt haben.
- Wenn für Sie oder die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war.
Auslandsreisekrankenversicherung
- Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten.
- Wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise ist.
Reiseunfallversicherung
- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen; dies gilt auch, soweit der Zustand auf Alkohol- oder Drogenkonsum zurückzuführen ist.
- Aktive Teilnahme an Motorrennen.
Reisehaftpflichtversicherung
- Schäden, die Ihnen gegenüber durch Angehörige bzw. Mitversicherte entstehen.
- Schäden, die durch den Gebrauch von Luft-, Kraft-, Wasserfahrzeugen oder Anhängern verursacht werden.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls können wir die Leistung kürzen.
Wo bin ich versichert?
- Der Versicherungsschutz besteht für alle im Versicherungsschein genannten Personen während ihres Aufenthaltes im Gastland.
- Für alle Personen, die in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben, gilt als Ausland das Gebiet außerhalb Deutschlands.
- Bei ausländischen Gästen gilt der Aufenthalt auch in den Ländern der EU, einschließlich Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Island, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt als versichert, nicht jedoch das Heimatland bzw. das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten (Schadenminderungspflicht).
- Der Vertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen, die erst nach Beginn einer Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Auslandsreise. Für Reisen nach Deutschland kann der Vertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden.
Wann und wie zahle ich?
- Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zu dem angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.
Wann beginnt und endet die Deckung?
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, bzw. spätestens nach 365 Tagen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
- Der Vertrag kann jederzeit vorzeitig beendet werden.
- In allen anderen Fällen endet der Vertrag automatisch zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.