Krankheitskosten-Vollversicherung
Provisit Student
/ Science

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Barmenia Krankenversicherung AG Deutschland

In diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Krankheitskosten-Vollversicherung Provisit Student/Science. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten erhalten Sie von uns in den Versicherungsbedingungen und in den weiteren Dokumenten für die Krankheitskosten-Vollversicherung. Diese bestehen aus den Tarifbedingungen DR-WALTER come-in (Teil II) und den AVB/Impats (Teil I), den Kundeninformationen und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Krankheitskosten-Vollversicherung, die den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ersetzt. Sie schützt Sie vor finanziellen Risiken, die durch die Kosten für z. B. ambulante oder stationäre Heilbehandlungen durch Ärzte entstehen.

Was ist versichert?

Die Krankheitskosten-Vollversicherung umfasst Versicherungsschutz bei Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • 100 % der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen* 
  • 100 % der Kosten für gezielte Vorsorgeuntersuchungen* 
  • 100 % der Kosten für Arzneimittel*

* Gilt für den Primärarzt. Bei direkt aufgesuchtem Facharzt bzw. Verordnung direkt durch Facharzt: 75%

  • Leistungen bei Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • 75 % der Kosten für Psychotherapeutische Behandlung
  • 100 % der Kosten für anerkannte Heilmittel
  • 100 % der Kosten für Hilfsmittel
  • 100 % der Kosten für Hebammen- und Entbindungsleistungen
  • 100 % der Kosten für eine Anschlussheilbehandlung
  • 100 % der Kosten für Häusliche Krankenpflege
  • Erstattung von Transport- und Überführungskosten
  • Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 €, ab dem 15. Tag im Krankenhaus
  • Genesungsgeld in Höhe von 1.500 €
  • 100 % der Kosten für stationäre Hospizleistungen

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Krankheiten und Unfälle, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die Deckung ist zum Beispiel in den folgenden Fällen eingeschränkt:

  • Sie nutzen im Krankenhaus die Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer (Wahlleistungen), obwohl nur die Unterkunft im Mehrbettzimmer (Regelleistungen) versichert ist. Die anfallenden Mehrkosten müssen Sie selber tragen.
  • Für bestimmte Leistungsarten sind prozentuale Höchstgrenzen oder Erstattungssätze unter 100 % des Rechnungsbetrages vereinbart (z. B. im Falle einer Psychotherapie). Die Differenz müssen Sie selber tragen.
  • Für bestimmte Leistungsarten sind summenmäßige Höchstgrenzen oder Erstattungssätze des Rechnungsbetrages vereinbart (z. B. im Falle von Zahnersatz). Die Differenz müssen Sie selber tragen.
  • Im Falle einer Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn.
  • Zu Beginn einer ambulanten Heilbehandlung muss zur vollen Kostenerstattung zuerst ein Primärarzt aufgesucht werden. Wird direkt der Facharzt aufgesucht, so wird die Erstattung auf 75 % des Rechnungsbetrags gekürzt.

Wo bin ich versichert?

  • Die Krankheitskosten-Vollversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in außereuropäischen Ländern besteht ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz für einen Monat.

Welche Verpflichtungen habe ich?

Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:

  • Vor Vertragsschluss wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Daher müssen Sie alle vom Versicherer geforderten Angaben wahrheitsgemäß beantworten.
  • Damit eine Auszahlung der Leistungen erfolgen kann, müssen Sie die erforderlichen Nachweise erbringen.
  • Sie sind verpflichtet, die Beiträge vollständig und rechtzeitig zu zahlen. Bei Verzug können Ihnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
  • Sie sind verpflichtet uns die Entfristung des Aufenthaltstitels für Deutschland unverzüglich anzuzeigen.
  • Sie sind verpflichtet auf unser Verlangen jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist.

Wann und wie zahle ich?

  • Der Beitrag wird wunschweise monatlich oder einmalig gemäß der vereinbarten Zahlungsart bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.
  • Ist der Beitrag ein Monatsbeitrag, so ist dieser am Ersten eines jeden Monats fällig.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.
  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, höchstens jedoch für fünf Jahre geschlossen.
  • Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Sie können den Vertrag kündigen, wenn die Versicherungspflicht in der Krankheitskosten-Vollversicherung endet, z. B. wegen Eintritts der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder bei Beendigung Ihres Aufenthaltes in Deutschland.
  • Bei fortbestehender Versicherungspflicht wird Ihre Kündigung erst wirksam, wenn Sie uns innerhalb der Kündigungsfrist nachweisen, dass Sie bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert sind.

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