Auslandsversicherung
PROTRIP

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: 
Generali Deutschland Krankenversicherung AG (Auslandskrankenversicherung)
Dialog Versicherung AG (Unfall- und Haftpflichtversicherung)
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland (Assistanceversicherung)

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif PROTRIP. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für PROTRIP und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Auslandskrankenversicherung, die je nach gewähltem Tarif eine ergänzende Kombination aus Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- und Assistanceversicherung beinhaltet. Sie kann als Einzelversicherung für eine Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich, die sich privat oder geschäftlich für bis zu 5 Jahre im Ausland aufhält, abgeschlossen werden.

Was ist versichert?

Auslandskrankenversicherung (50 € Selbstbehalt, sofern vereinbart):

  • Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel
    – Ambulante ärztliche Heilbehandlungen.
    – Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
  • Krankenhausaufenthalt
    – Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen.
  • Zahnbehandlungen
    – Aufwendungen für schmerzstillende Zahnbehandlung.
    – Aufwendungen für einfache Reparaturen von Zahnersatz.
  • Transporte
    – Ärztlich verordnete Krankentransporte.
    – Medizinisch sinnvoller Rücktransport.
  • Vorerkrankungen
    – Vorerkrankungen, sofern bei planmäßiger Durchführung der Reise mit einer Behandlung nicht zu rechnen war.
  • Schutz im Heimatland
    – Schutz im Heimatland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für maximal 4 Wochen.

Haftpflichtversicherung (sofern vereinbart):

  • Privathaftpflichtversicherung inklusive „Berufs“-Haftpflicht für Au-pairs mit 1.000.000 € Deckungssumme (100 € Selbstbehalt pro Schadensfall).
  • Sachschäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie bis 1.000.000 €.
  • Mietsachschäden bis 100.000 €.
  • Haftpflichtschäden, die in Ausführung einer Praktikumstätigkeit verursacht werden, bis 10.000 €.

Unfallversicherung (sofern vereinbart):

  • Kapitalzahlung bei Unfalltod 10.000 €.
  • Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität 105.000 €.
  • Bergungskosten 25.000 €.

Assistanceversicherung (sofern vereinbart):

  • Hilfe beim Verlust von Reisezahlungsmitteln.
  • Ersatz von Reisedokumenten.
  • Heimreise im Notfall.
  • Anreise Vertrauensperson im Notfall bis zu 4.000 € pro Schadensfall.

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z. B. in der:

Auslandskrankenversicherung

  • für Behandlungen, von denen die versicherte Person bei Reiseantritt und/oder Versicherungsbeginn weiß, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehe- oder Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades der versicherten Person unternommen wird.

Haftpflichtversicherung (sofern vereinbart):

  • für Schäden an geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen.

Unfallversicherung (sofern vereinbart):

  • für vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle und Schäden auf Grund vorsätzlicher Straftaten.

Assistanceversicherung (sofern vereinbart):

  • für die Leistungen Heimreise im Notfall und Anreise Vertrauensperson im Notfall bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie bei Suchterkrankungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in Ländern, in denen Sie keinen ständigen Wohnsitz und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht Ihren überwiegenden Aufenthalt haben.
  • Der Geltungsbereich richtet sich nach dem gewählten Tarif (weltweit ohne USA/Kanada oder weltweit mit USA/Kanada).
  • Transitaufenthalte in einem nicht gewählten Reiseland sind mit höchstens einer Übernachtung mitversichert.
  • Bei einer Vertragsdauer von mindestens sechs Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal vierwöchigen Heimataufenthalt Versicherungsschutz.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können. Zudem sind der Beginn und das Ende der Auslandsreise durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Wann und wie zahle ich?

  • Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom gewählten Tarif.
  • Der Beitrag wird wunschweise monatlich oder einmalig gemäß der vereinbarten Zahlungsart bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt ab dem beantragten Datum, frühestens jedoch am Tag des Antragseingangs. Versicherungsschutz besteht erst ab Beginn des Auslandsaufenthaltes.
  • Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes. Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht um bis zu 90 Tage.
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
  • Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, kann die Versicherung taggenau beendet werden. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen.

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