Auslandsversicherung
PROTRIP-WORLD-VOLUNTEER-2

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:
Allianz Partners (Reisekrankenversicherung)
Dialog Versicherung AG (Unfall- und Haftpflichtversicherung)
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland (Assistanceversicherung)
Deutschland

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif PROTRIP-WORLD-VOLUNTEER-2. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für PROTRIP-WORLD-VOLUNTEER-2 und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Auslandsversicherung, die eine Reisekranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Assistanceversicherung beinhaltet. Sie kann als Gruppenversicherung für Teilnehmer an einem internationalen Freiwilligenprogramm, die sich für maximal zwei Jahre im Ausland aufhalten, abgeschlossen werden.

Was ist versichert?

Reisekrankenversicherung:

  • Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel
    – Ambulante ärztliche Heilbehandlungen.
    – Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
  • Krankenhausaufenthalt
    – Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen.
  • Zahnbehandlungen
    – Schmerzstillende Zahnbehandlung, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen pro Fall bis 500 €.
    – Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung aufgrund eines Unfalles bis 1.000 €.
  • Transporte
    – Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus.
    – Krankenrückholung an den Wohnort der versicherten Person im Heimatland.
  • Überführungskosten
    – Überführungskosten der sterblichen Überreste der versicherten Person.
  • Vorerkrankungen
    – Vorerkrankungen, sofern bei planmäßiger Durchführung der Reise mit einer Behandlung nicht zu rechnen war.
  • Schutz im Heimatland
    – Schutz im Heimatland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für maximal 6 Wochen.

Haftpflichtversicherung:

  • Privathaftpflicht- inklusive Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden bis 3.000.000 €.
  • Mietsachschäden bis 1.000.000 €.
  • Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel bis 30.000 €.

Unfallversicherung:

  • Kapitalzahlung bei Unfalltod 15.500 €.
  • Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität 450.000 €.
  • Bergungskosten 25.000 €.

Assistanceversicherung:

  • Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln.
  • Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten.
  • Heimreise im Notfall.
  • Anreise Vertrauensperson im Notfall bis zu 4.000 € pro Schadensfall.

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z. B. in der:

Reisekrankenversicherung:

  • für Kosten für die Heilbehandlung von Vorerkrankungen einschließlich chronischer Erkrankungen, es sei denn, es liegt eine akute und unvorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes vor.

Haftpflichtversicherung:

  • für Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen.

Unfallversicherung:

  • für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.

Assistanceversicherung:

  • für chronische psychische Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie Suchterkrankungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.

Wo bin ich versichert?

  • Der Geltungsbereich richtet sich nach dem gewählten Tarif (von Europa nach Europa, weltweit ohne USA/Kanada oder weltweit mit USA/Kanada).
  • Bei Wechsel des Geltungsbereiches besteht bis zu 6 Wochen weltweit Versicherungsschutz.
  • Bei Unterbrechung der Reise ist ein Heimataufenthalt bis zu 6 Wochen mitversichert.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können.
  • Zudem sind der Beginn und das Ende der Auslandsreise durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Wann und wie zahle ich?

  • Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom Geltungsbereich.
  • Der Beitrag wird nach Absprache monatlich, jährlich oder einmalig in Rechnung gestellt.
  • Die Bezahlung kann per Lastschrift oder Überweisung stattfinden.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Die Versicherung gilt für den in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitraum. Erfolgen Anmeldung und Zahlung vor Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz mit Verlassen des Heimatlandes. Erfolgen Anmeldung und Zahlung bis zu einem Monat nach Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz am Tag, an dem uns Anmeldung und Beitragszahlung zugehen.
  • Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes. Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht, bis eine Rückreise möglich ist.
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
  • Die Höchstversicherungsdauer beträgt 2 Jahre.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, kann die Versicherung taggenau beendet werden. Eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen.

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