Auslandsversicherung
PROTRIP-WORLD

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:
Allianz Partners (Reisekrankenversicherung)
Dialog Versicherung AG (Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung)
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland (Assistanceversicherung)
Deutschland

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif PROTRIP-WORLD. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für PROTRIP-WORLD und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Bei PROTRIP-WORLD handelt es sich um eine Reisekrankenversicherung und wahlweise eine ergänzende Kombination aus Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-, Reisegepäck- und Assistanceversicherung für internationale Studenten und Doktoranden, Sprach- und Austauschschüler, Highschool-Schüler, Praktikanten, Reisende, Au-pairs, Freiwillige und Work-and-Travel-Teilnehmer, die sich für maximal zwei Jahre im Ausland aufhalten möchten. Das Höchsteintrittsalter beträgt 69 Jahre.

Was ist versichert?

Reisekrankenversicherung (50 € Selbstbehalt, sofern vereinbart):

  • Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel
    – Ambulante ärztliche Heilbehandlungen.
    – Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
  • Krankenhausaufenthalt
    – Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen.
  • Zahnbehandlungen
    – Schmerzstillende Zahnbehandlung, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen pro Fall bis 500 €.
    – Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung aufgrund eines Unfalles bis 1.000 €.
  • Transporte
    – Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus.
    – Krankenrückholung an den Wohnort der versicherten Person im Heimatland.
  • Überführungskosten
    – Überführungskosten der sterblichen Überreste der versicherten Person.
  • Schutz im Heimatland
    – Schutz im Heimatland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für maximal 6 Wochen.

Unfallversicherung (optional):

  • Kapitalzahlung bei Unfalltod 10.000 €.
  • Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität 105.000 €.
  • Bergungskosten 25.000 €.

Assistanceversicherung (optional):

  • Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln.
  • Ersatz von Reisedokumenten.
  • Heimreise im Notfall.
  • Anreise Vertrauensperson im Notfall bis zu 4.000 € pro Schadensfall.

Reisegepäckversicherung (optional):

  • Reisegepäck allgemein bis 2.000 € (Selbstbehalt 50 € pro Schadensfall).

Haftpflichtversicherung Standard (optional):

  • Privathaftpflichtversicherung inklusive „Berufs“-Haftpflicht für Au-pairs, pauschal für Personen- und/oder Sachschäden bis 1.000.000 €.
  • Mietsachschäden bis 100.000 €.
  • Selbstbehalt 100 € pro Schadensfall.

Haftpflichtversicherung Complete (optional):

  • Privathaftpflichtversicherung inklusive „Berufs“-Haftpflicht für Au-pairs, pauschal für Personen- und/oder Sachschäden bis 5.000.000 €.
  • Mietsachsch den bis 1.000.000 €.
  • Versicherungsschutz während eines Praktikums im Rahmen eines Auslandsstudiums oder eines Erasmus-Plus-Programms bis 5.000.000 €.

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z. B. in der:

Reisekrankenversicherung:

  • für Kosten für die Heilbehandlung von Erkrankungen, Beschwerden und Anomalien sowie deren Folgen, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn ärztlich beraten oder behandelt wurden.

Haftpflichtversicherung (optional):

  • für Schäden, die an geliehenen, geleasten, gepachteten und gemieteten Sachen entstehen.

Unfallversicherung (optional):

  • für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.

Assistanceversicherung (optional):

  • für chronische psychische Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie Suchterkrankungen.

Reisegepäckversicherung (optional):

  • für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.

Wo bin ich versichert?

  • Der Geltungsbereich richtet sich nach dem gewählten Tarif (von Europa nach Europa, weltweit ohne USA/Kanada oder weltweit mit USA/Kanada).
  • Bei Wechsel des Geltungsbereiches besteht bis zu 6 Wochen weltweit Versicherungsschutz.
  • Bei Unterbrechung der Reise ist ein Heimataufenthalt bis zu 6 Wochen mitversichert.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können. Zudem sind der Beginn und das Ende der Auslandsreise durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Wann und wie zahle ich?

  • Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom gewählten Tarif.
  • Der Beitrag wird wunschweise monatlich oder einmalig gemäß der vereinbarten Zahlungsart bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Die Versicherung gilt für den in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitraum. Erfolgen Anmeldung und Zahlung vor Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz mit Verlassen des Heimatlandes. Erfolgen Anmeldung und Zahlung nach Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens am Tag, an dem uns Anmeldung und Beitragszahlung zugehen.
  • Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes. Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht, bis eine Rückreise möglich ist.
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
  • Die Höchstversicherungsdauer beträgt 2 Jahre.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, kann die Versicherung taggenau beendet werden. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen.

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