Haftpflichtversicherung
PROTRIP-WORLD-H

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Dialog Versicherung AG, Deutschland

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif PROTRIP-WORLD-H. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für PROTRIP-WORLD-H und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.  

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine weltweit gültige Berufs- und Privathaftpflichtversicherung. Sie kann als Einzelversicherung für internationale Studenten und Doktoranden, Erasmus-Plus-Teilnehmer, Praktikanten, Sprach- und Austauschschüler und Au-pairs, die sich für längere Zeit im Ausland aufhalten möchten, abgeschlossen werden. 

Was ist versichert?

  • Privathaftpflichtversicherung pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 5.000.000 €. 
  • Versicherungsschutz als Au-pair gegen Gefahren aus einer Au-pair-Tätigkeit. 
  • Versicherungsschutz während eines Praktikums im Rahmen eines Auslandsstudiums oder eines Erasmus-Plus-Programms bis 5.000.000 €. 
  • Versicherungsschutz während eines Praktikums, das nicht im Rahmen eines Studiums oder eines Erasmus-Plus-Programms erfolgt, bis 10.000 € (Selbstbehalt: 100 €). Versicherungsschutz im Rahmen der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung während eines im Heimatland durchgeführten Praktikums im Rahmen eines Auslandstudiums. 
  • Schäden am Eigentum der Gastfamilie. 

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z.B. für:

  • Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung; 
  • Schäden die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt wurden; 
  • Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind; 
  • Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. 

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen. 

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht während des Auslandaufenthaltes für private und berufliche Tätigkeiten weltweit.  
  • Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, besteht in der Privathaftpflichtversicherung für einen vorübergehenden Inlandsaufenthalt (bis zu 12 Monaten) ebenfalls Schutz.  
  • Im Heimatland während eines Praktikums im Rahmen eines Auslandstudiums. 

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Zudem sind der Beginn und das Ende der Auslandsreise durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Wann und wie zahle ich?

  • Der Beitrag wird wunschweise monatlich oder einmalig gemäß der vereinbarten Zahlungsart bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Die Versicherung gilt für den in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitraum. Erfolgen Anmeldung und Zahlung vor Reisebeginn, beginnt der Versicherungsschutz mit dem Beginn des Auslandsaufenthaltes (mit Verlassen des Heimatlandes). Erfolgen Anmeldung und Zahlung nach Reisebeginn, beginnt der Versicherungsschutz am Tag, an dem Anmeldung und Beitragszahlung eintreten. 
  • Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes.  
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. 

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, kann die Versicherung taggenau beendet werden. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen.

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