Auslandsversicherung
MIA-PLUS

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:
HanseMerkur Reiseversicherung AG (Reisekranken-, Zahnzusatz- und Krankentagegeldversicherung)
Dialog Versicherung AG (Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung)
Deutschland

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif MIA-PLUS. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für MIA-PLUS und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Auslandsversicherung, die je nach gewähltem Tarif eine Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-, Reisegepäck-, Zahnzusatz- und Krankentagegeldversicherung beinhaltet. Die Versicherung kann von Unternehmen abgeschlossen werden, deren Mitarbeiter sich aus beruflichen Gründen für maximal 5 Jahre im Ausland aufhalten. Ausländischen Gästen des Unternehmens sind für maximal 31 Tage ebenfalls versichert. Bei dieser Versicherung beträgt das Höchstalter 67 Jahre.

Was ist versichert?

Reisekrankenversicherung (verbindlicher Baustein):

  • Ambulante Leistungen, Arznei- und Verbandmittel
    – Ambulante ärztliche Behandlungen.
    – Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln.
  • Krankenhausaufenthalt
    – Stationäre Behandlungen im Zweibettzimmer (MIA Basis) oder Einbettzimmer (MIA Premium).
  • Zahnbehandlungen
    – Schmerzstillende Zahnbehandlung.
    – Reparatur von Zahnersatz.
  • Transport
    – Medizinisch sinnvoller Rücktransport.
  • Todesfall
    – Überführung bei Tod ins Heimatland bis zu 10.000 € (MIA Basis) oder 15.000 € (MIA Premium).
    – Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000 € (MIA Basis) oder 15.000 € (MIA Premium).

Reisehaftpflichtversicherung (Zusatzbaustein):

  • Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 €.

Reiseunfallversicherung (Zusatzbaustein, MIA-PLUS S, M, L):

  • Invaliditätssumme 30.000 € (S), 100.000 € (M), 200.000 € (L).
  • Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität 67.500 € (S), 225.000 € (M), 450.000 € (L).
  • Bergungskosten 25.000 € (S, M, L).

Reisegepäckversicherung (Zusatzbaustein, MIA-PLUS S, M, L):

  • Reisegepäck allgemein bis zu 2.000 € (S), 4.000 € (M), 6.000 € (L).

Zahnzusatzversicherung (Zusatzbaustein):

  • Medizinisch notwendiger Zahnersatz bis zu 80 % des Rechnungsbetrages (gültig für Reisen über 12 Monate).

Krankentagegeldversicherung (Zusatzbaustein):

  • Krankengeld in Höhe von 90 % des Nettogehaltes (gültig für Reisen über 12 Monate, Krankentagegeld ab 43. Tag).

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z. B. in der:

Reisekrankenversicherung (verbindlicher Baustein):

  • für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war;
  • für Behandlungen von Erkrankungen, Beschwerden und Anomalien sowie deren Folgen, die in den letzten 6 Monaten vor der Reise behandelt wurden.

Reisehaftpflichtversicherung (Zusatzbaustein):

  • für Schäden aus der Haltung oder Nutzung eines Kfz;
  • für Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten.

Reiseunfallversicherung (Zusatzbaustein, MIA-PLUS S, M, L):

  • für Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.

Reisegepäckversicherung (Zusatzbaustein, MIA-PLUS S, M, L):

  • für Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben.

Krankentagegeldversicherung (Zusatzbaustein):

  • für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit während gesetzlicher Beschäftigungsverbote für in einem Arbeitsverhältnis befindliche werdende Mütter und Wöchnerinnen (Mutterschutz).

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.

Wo bin ich versichert?

  • Geltungsbereich der Versicherung ist das Ausland. Als Ausland gelten alle Länder außer demjenigen, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
  • Der Geltungsbereich richtet sich nach dem gewählten Tarif (ohne USA/Kanada oder mit USA/Kanada).
  • Für einen nachweisbar maximal vierwöchigen Aufenthalt im Heimatland besteht während der Vertragsdauer Versicherungsschutz.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können.

Wann und wie zahle ich?

  • Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom gewählten Tarif.
  • Die Zahlung der Beiträge erfolgt monatlich durch Überweisung, Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Ausreise und endet spätestens mit Beendigung des Auslandaufenthaltes.
  • Die Deckung endet bei in- und ausländischen Mitarbeitern nach maximal 5 Jahren und bei ausländischen Gästen nach maximal 31 Tagen.
  • Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Gruppenvertrag mit dem Unternehmen wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, solange der Vertrag nicht gekündigt wird. Eine Kündigung von einer der Vertragsparteien ist bis 3 Monate vor Ablauf des Vertrages möglich.

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