Auslandsversicherung
MIA-EASY
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen:
HanseMerkur Reiseversicherung AG (Reisekrankenversicherung)
Dialog Versicherung AG (Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung)
Deutschland
Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif MIA-EASY. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für MIA-EASY und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Auslandsversicherung, die je nach gewähltem Tarif eine Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung beinhaltet. Die Versicherung kann von Unternehmen abgeschlossen werden, deren Mitarbeiter sich aus beruflichen Gründen für maximal 100 Tage im Ausland aufhalten. Ausländische Gäste des Unternehmens sind für maximal 31 Tage ebenfalls versichert. Bei dieser Versicherung beträgt das Höchstalter 67 Jahre.
Was ist versichert?
Reisekrankenversicherung (verbindlicher Baustein):
- Ambulante Leistungen, Arznei- und Verbandmittel
– Ambulante ärztliche Behandlungen.
– Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. - Krankenhausaufenthalt
– Stationäre Behandlungen im Zweibettzimmer (MIA Basis) oder Einbettzimmer (MIA Premium). - Zahnbehandlungen
– Schmerzstillende Zahnbehandlung.
– Reparatur von Zahnersatz. - Transport
– Medizinisch sinnvoller Rücktransport. - Impfungen
– Allgemeine Schutzimpfungen laut Impfpass.
– Auslandsimpfungen, die von der WHO empfohlen sind (MIA Premium). - Todesfall
– Überführung bei Tod ins Heimatland bis zu 10.000 € (MIA Basis) oder 15.000 € (MIA Premium).
– Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000 € (MIA Basis) oder 15.000 € (MIA Premium).
Reisehaftpflichtversicherung (Zusatzbaustein):
- Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 €.
Reiseunfallversicherung (Zusatzbaustein, MIA-EASY S, M, L):
- Invaliditätssumme 30.000 € (S), 100.000 € (M), 200.000 € (L).
- Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität 67.500 € (S), 225.000 € (M), 450.000 € (L).
- Bergungskosten 25.000 € (S, M, L).
Reisegepäckversicherung (Zusatzbaustein, MIA-EASY S, M, L):
- Reisegepäck allgemein bis zu 2.000 € (S), 4.000 € (M), 6.000 € (L); davon Wertsachen bis zu 1.000 € (S), 2.000 € (M), 3.000 € (L).
Was ist nicht versichert?
Keine Leistungspflicht besteht z. B. in der:
Reisekrankenversicherung (verbindlicher Baustein):
- für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war;
- für Behandlungen von Erkrankungen, Beschwerden und Anomalien sowie deren Folgen, die in den letzten 6 Monaten vor der Reise behandelt wurden.
Reisehaftpflichtversicherung (Zusatzbaustein):
- für Schäden aus der Haltung oder Nutzung eines Kfz;
- für Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten.
Reiseunfallversicherung (Zusatzbaustein, MIA-EASY S, M, L):
- für Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
Reisegepäckversicherung (Zusatzbaustein, MIA-EASY S, M, L):
- für Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.
Wo bin ich versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung ist das Ausland. Als Ausland gelten alle Länder außer demjenigen, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
- Der Geltungsbereich richtet sich nach dem gewählten Tarif (ohne USA/Kanada oder mit USA/Kanada).
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können.
Wann und wie zahle ich?
- Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom gewählten Tarif.
- Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Lastschriftverfahren oder per Rechnung. Der Beitrag wird einmalig bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Bei Rechnungszahlung beginnt der Versicherungsschutz frühestens mit Zahlungseingang.
Wann beginnt und endet die Deckung?
- Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Ausreise und endet spätestens mit Beendigung des Auslandaufenthaltes.
- Die Deckung endet bei in- und ausländischen Mitarbeitern nach maximal 100 Tagen und bei ausländischen Gästen nach maximal 31 Tagen.
- Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
- Der Gruppenvertrag mit dem Unternehmen wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, solange der Vertrag nicht gekündigt wird. Eine Kündigung von einer der Vertragsparteien ist bis 3 Monate vor Ablauf des Vertrages möglich.