Krankentagegeldversicherung
Grant-Health-Insurance

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Hallesche Krankenversicherung a. G.

In diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Krankentagegeldgruppenversicherung der Grant-Health-Insurance. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten erhalten Sie in den Versicherungsbedingungen und in den weiteren Dokumenten für die Krankentagegeldgruppenversicherung. Diese bestehen aus den Tarifbedingungen (TB/KT und EKT/Gruppe), den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung für vorübergehende Aufenthalte, den Kundeninformationen und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Wir bieten Ihnen eine Krankentagegeldgruppenversicherung für langfristige Auslandsaufenthalte an, die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls vorsieht.

Was ist versichert?

  • Der Versicherer bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Er zahlt im Versicherungsfall für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in vertraglichem Umfang.
  • Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftigkeit mehr bestehen.
  • Die Höhe des zu zahlenden Krankengeldes ergibt sich aus der Versicherungsbestätigung. Das Krankentagegeld darf nur bis zur Höhe des auf den Kalendertag umgerechneten, aus der beruflichen Tätigkeit herrührenden Nettoeinkommens versichert werden.

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z. B. für:

  • wegen auf Vorsatz beruhender Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie wegen Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren, mit folgender Abweichung: Es wird bei der ersten stationären Entziehungsmaßnahme geleistet, wenn und soweit der Versicherer die Leistung vor Beginn der Maßnahme schriftlich zugesagt hat.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Es besteht Versicherungsschutz für langfristige Auslandsaufenthalte von mehr als 91 Tagen.
  • Die Leistungspflicht beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zuzüglich der vereinbarten Karenzzeit.
  • Die Karenzzeit gilt für jede Arbeitsunfähigkeit neu.
  • Die Leistungspflicht endet mit Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder mit dem Ende des Versicherungsschutzes für diesen Versicherungsfall.
  • Die Leistungspflicht endet spätestens mit Ablauf der tariflich vereinbarten Leistungsdauer in Höhe von 26 Wochen. Erfordert eine Krankheit oder Unfallfolge wegen Reise- oder Transportunfähigkeit Auslandsaufenthalt über die Höchstdauer hinaus, so besteht Versicherungsschutz für diese Krankheit oder Unfallfolge bis zur Wiederherstellung der Reise- oder Transportfähigkeit.

Wo bin ich versichert?

  • In diesen Tarif können alle nach einem Gruppenversicherungsvertrag versicherbaren Personen aufgenommen werden, die vorübergehend ins Ausland reisen oder Personen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalte.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Der Eintritt der völligen Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer spätestens bis zum Tage des festgelegten Leistungsbeginns anzuzeigen. Die ärztliche Bescheinigung muss auch die Bezeichnung der Krankheit enthalten.
  • Auf Verlangen des Versicherers ist jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht und ihres Umfanges erforderlich ist. Die geforderten Auskünfte sind auch einem Beauftragten des Versicherers zu erteilen.
  • Rechtzeitige Zahlung des monatlichen Beitrages.

Wann und wie zahle ich?

  • Der Beitrag wird monatlich im vorraus von Ihrem Konto abgebucht.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Zeitpunkt.
  • Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

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