Krankheitskosten-Vollversicherung
Grant-Health-Insurance

BD.2/Gruppe und DOGP.2/Gruppe

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Hallesche Krankenversicherung a. G.

In diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz in den Krankheitskosten-Vollversicherungen BD.2/Gruppe und DOGP.2/Gruppe der Grant-Health-Insurance. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten erhalten Sie von uns in den Versicherungsbedingungen und in den weiteren Dokumenten für die Krankheitskosten-Vollversicherung. Diese bestehen aus den Tarifbedingungen BD/Gruppe und DOGP/Gruppe und den Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung für vorübergehende Aufenthalte in Deutschland (U), den Kundeninformationen und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Krankheitskosten-Vollversicherung, die den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ersetzt. Sie schützt Sie vor finanziellen Risiken, die durch die Kosten für z. B. ambulante oder stationäre Heilbehandlungen durch Ärzte entstehen.

Was ist versichert?

Die Krankheitskosten-Vollversicherungen BD.2/Gruppe und DOGP.2/Gruppe umfassen Versicherungsschutz bei Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • 100 % der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen
  • 100 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen gemäß Tarif
  • 100 % der Kosten für Arznei- und Verbandmittel
  • Leistungen bei Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • 100 % der Kosten für Psychotherapie
  • 100 % der Kosten für Heilmittel gemäß Tarif
  • 100 % der Kosten für medizinische Hilfsmittel gemäß Tarif
  • Hebammen- und Entbindungsleistungen
  • Leistungen für Sehhilfen
  • Erstattung von Transport- und Überführungskosten
  • 100 % der Kosten für Schutzimpfungen
  • 100 % der Kosten für Strahlen-Diagnostik und Therapie

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Krankheiten und Unfälle, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die Deckung ist zum Beispiel in den folgenden Fällen eingeschränkt:

  • Sie nutzen im Krankenhaus die Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer (Wahlleistungen), obwohl nur die Unterkunft im Mehrbettzimmer (Regelleistungen) versichert ist. Die anfallenden Mehrkosten müssen Sie selber tragen.
  • Für bestimmte Leistungsarten sind prozentuale Höchstgrenzen oder Erstattungssätze unter 100 % des Rechnungsbetrages vereinbart (z. B. im Falle von Zahnersatz). Die Differenz müssen Sie selber tragen.
  • Für bestimmte Leistungsarten sind summenmäßige Höchstgrenzen oder Erstattungssätze des Rechnungsbetrages vereinbart (z. B. im Falle von Sehhilfen). Die Differenz müssen Sie selber tragen.

Wo bin ich versichert?

  • Die Krankheitskosten-Vollversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz in Europa und im außereuropäiischen Ausland.

Welche Verpflichtungen habe ich?

Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:

  • Damit eine Auszahlung der Leistungen erfolgen kann, müssen Sie die erforderlichen Nachweise erbringen.
  • Sie sind verpflichtet, die Beiträge vollständig und rechtzeitig zu zahlen. Bei Verzug können Ihnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
  • Sie sind verpflichtet auf unser Verlangen jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist.

Gilt nur für den Tarif BD.2/Gruppe

  • Sie sind verpflichtet uns die Entfristung des Aufenthaltstitels für Deutschland unverzüglich anzuzeigen.

Wann und wie zahle ich?

  • Ist der Beitrag ein Monatsbeitrag, so ist dieser am Ersten eines jeden Monats fällig.
  • Der Beitrag wird zur Fälligkeit von ihrem Konto abgebucht.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Zeitpunkt.
  • Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Gilt für den Tarif BD.2/Gruppe

  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, höchstens jedoch für fünf Jahre geschlossen.

Gilt für den Tarif DOGP.2/Gruppe

  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Sie können den Vertag kündigen, wenn die Versicherungspflicht in der Krankheitskosten-Vollversicherung endet, z. B. wegen Eintritts der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder bei Beendigung Ihres Aufenthaltes in Deutschland.
  • Bei fortbestehender Versicherungspflicht wird Ihre Kündigung erst wirksam, wenn Sie uns innerhalb der Kündigungsfrist nachweisen, dass Sie bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist.

© DR-WALTER GmbH, Eisenerzstr. 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid,
T +49 2247 9194 -0, www.dr-walter.com, info@dr-walter.com