Reiserücktrittsversicherung/Einmalschutz/Jahresschutz
Deutsche Reiseversicherung

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Registergericht München, HRB 254820

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Wir bieten Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung an, bestehend aus zwei Teilen. Der Reiserücktritts-Schutz leistet vor der Reise, der Reiseabbruch-Schutz leistet während der Reise. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen der finanzielle Schaden durch Nichtantritt, Abbruch oder verspäteten Antritt der Reise ersetzt wird.

Was ist versichert?

Wir erstatten die Ihnen entstehenden Kosten, wenn Ihnen insbesondere aufgrund folgender Ereignisse der Antritt oder die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist:

  • Tod, Unfallverletzung, Erkrankung,
  • Schwangerschaft,
  • erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten,
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung,
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber,
  • Sie verpassen Ihren Hin- oder Rückflug, weil die Anreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel sich um mindestens zwei Stunden verzögert hat.

Wer ist versichert?

  • Im Singletarif sind Sie selbst versichert,
  • im Familientarif sind Sie und Ihr Partner (Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten) und Kinder (bis zu sieben Kinder) versichert. Als Kinder gelten eigene Kinder, die des Partners und Pflegekinder. Voraussetzung ist, dass die Personen auf der Versicherungspolice namentlich genannt sind.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

  • Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Diese entspricht Ihrer versicherten Reisepreisstufe.

Was ist nicht versichert?

Schadenfälle, wenn z. B.:

  • Ihnen das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder es für Sie vorhersehbar war,
  • die Reise Ihnen trotzdem zugemutet werden kann,
  • eine chronische Erkrankung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen,
  • eine chronische psychische Erkrankung vorliegt, auch wenn diese schubweise auftritt,
  • die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt oder ein Flugunglück ist,
  • die Reiseunfähigkeit auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (zum Beispiel Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen) beruht,
  • die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird,
  • diese die Folge des Ausbruchs einer anerkannten Epidemie oder Pandemie sind (z. B. Lockdown, Quarantäne), außer, wenn Sie selbst an der Krankheit erkranken,
  • im Zeitpunkt Ihres Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseziel oder Ihr Reiseland wegen einer Pandemie oder Epidemie bestand. Dies gilt in diesem Fall auch, wenn Sie selbst erkranken.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.:

  • Versicherungsschutz besteht beim Reiseabbruch-Schutz je versicherte Reise für maximal 56 Tage. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 56 Tage der Reise.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit. Wir gewähren jedoch keinen Versicherungsschutz bei Reisen in folgende Länder und Regionen: Nord-Korea, Syrien, Krim, Venezuela und Iran. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben.
  • Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind.
  • Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten.

Wann und wie zahle ich?

Den Beitrag müssen Sie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Beim Jahresschutz müssen Sie Folgebeiträge zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Sie müssen für eine ausreichende Deckung sorgen.​

Wann beginnt und endet die Deckung?

Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. Der Einmalschutz läuft für die abgeschlossene Dauer des Vertrages. Der Jahresschutz läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir kündigen den Versicherungsvertrag. Er gilt für beliebig viele Reisen im Jahr.
Beim Reiserücktritts-Schutz haben Sie Versicherungsschutz von der Buchung bis zum Antritt der Reise. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritts-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen. Beim Reiserücktritts-Schutz ist die Dauer der Reise unerheblich. Beim Reiseabbruch-Schutz haben Sie Versicherungsschutz ab Antritt der Reise für 56 Tage.
Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Beim Jahresschutz können Sie den Versicherungsvertrag bis zu einem Monat und wir können ihn bis zu drei Monaten vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Versicherungsfall möglich. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
Beim Einmalschutz läuft der Vertrag ab dem vereinbarten Beginn des Vertrages und endet automatisch nach 56 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

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