Reiserücktrittsversicherung
DR-WALTER Trip Cancellation Einmalschutz
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland – Registergericht München – HRB 254820
In diesem Informationsblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten erhalten Sie von uns in den Versicherungsbedingungen und in den weiteren Dokumenten für den Tarif DR-WALTER Trip Cancellation. Diese bestehen aus den Versicherungsbedingungen, den Kundeninformationen und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Langzeit-Reiserücktrittsversicherung, welche aus zwei Teilen besteht. Der Reiserücktrittsschutz leistet vor Beginn der Reise, der Reiseabbruchschutz leistet während der Reise. Mit dieser Versicherung sorgen wir dafür, dass Ihnen ein finanzieller Schaden durch Nichtantritt, verspäteten Antritt oder Abbruch der Reise ersetzt wird.
Was ist versichert?
Wir erstatten die Ihnen entstehenden Kosten, wenn Ihnen insbesondere aufgrund folgender Ereignisse der Antritt oder die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist:
- Tod, Unfallverletzung, Erkrankung,
- Schwangerschaft,
- erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten,
- Verlust des deutschen Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebs bedingten Kündigung,
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber in Deutschland,
- im Reiserücktritts-Schutz ist auch die Wiederholung eines Schuljahres wegen nicht Versetzung versichert,
- Sie verpassen Ihren Hin- oder Rückflug, weil die Anreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel sich um mindestens zwei Stunden verzögert hat.
Was ist nicht versichert?
Keine Leistungspflicht besteht z. B., wenn:
- Ihnen das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder es für Sie vorhersehbar war,
- die Reise Ihnen trotzdem zugemutet werden kann,
- eine chronische Erkrankung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen,
- eine chronische psychische Erkrankung vorliegt, auch wenn diese schubweise auftritt,
- die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt oder ein Flugunglück ist,
- die Reiseunfähigkeit auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (zum Beispiel Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen) beruht,
- die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird,
- diese die Folge des Ausbruchs einer anerkannten Epidemie oder Pandemie sind (z. B. Lockdown, Quarantäne), außer wenn Sie selbst an der Krankheit erkranken,
- im Zeitpunkt Ihres Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseziel oder Ihr Reiseland wegen einer Pandemie oder Epidemie bestand, Sie fahren trotzdem und erkranken daran.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.:
- Die Deckung ist auf die mit Ihnen vereinbarte Versicherungssumme beschränkt. Diese entspricht Ihrer versicherten Reisepreisstufe.
- Versicherungsschutz besteht beim Reiseabbruch-Schutz je versicherte Reise für maximal 24 Monate.
Wo bin ich versichert?
- Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit. Wir gewähren jedoch keinen Versicherungsschutz bei Reisen in folgende Länder und Regionen: Nordkorea, Syrien, Krim, Venezuela und Iran. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben.
- Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind.
- Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten.
Wann und wie zahle ich?
- Den Beitrag müssen Sie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen.
- Die Beitragszahlung kann per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte, PayPal oder über weitere Zahlungsdienstleister erfolgen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
- Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Die Langzeit-Reiserücktrittsversicherung läuft für die abgeschlossene Dauer des Vertrages.
- Beim Reiserücktritts-Schutz haben Sie Versicherungsschutz von der Buchung bis zum Antritt der Reise. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritts-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen. Beim Reiserücktritts-Schutz ist die Dauer der Reise unerheblich. Beim Reiseabbruch-Schutz haben Sie Versicherungsschutz ab Antritt der Reise für maximal 24 Monate.
- Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
- Bei der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung läuft der Vertrag ab dem vereinbarten Beginn des Vertrages und endet automatisch nach dem vereinbarten Vertragsende, jedoch maximal nach 24 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.