Incoming Versicherungen
DR-WALTER Protect

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:
Dialog Versicherung AG (Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung);
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland (Assistanceversicherung)

In diesem Informationsblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Bausteine Ihres Versicherungsschutzes im Tarif DR-WALTER Protect. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten erhalten Sie von uns in den Versicherungsbedingungen und in den weiteren Dokumenten für den Tarif DR-WALTER Protect. Diese bestehen aus den Versicherungsbedingungen, den Kundeninformationen und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Assistanceversicherung, welche insbesondere für internationale Studenten, Stipendiaten,  Gastwissenschaftler und Doktoranden, Sprach- und Austauschschüler, Highschool Schüler, Praktikanten, Reisende, Au-pairs, Freiwillige und Work-and-Travel-Teilnehmer relevant ist. Sie schützt Sie vor finanziellen Risiken des täglichen Lebens, im Rahmen der o. g. Versicherungsformen.

Was ist versichert?

Unfallversicherung:

  • Kapitalzahlung bei Unfalltod 10.000 €.
  • Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität 105.000 €.
  • Bergungskosten 25.000 €.

Assistanceversicherung:

  • Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln.
  • Ersatz von Reisedokumenten.
  • Heimreise im Notfall.
  • Anreise Vertrauensperson im Notfall bis zu 4.000 € pro Schadensfall.

Reisegepäckversicherung:

  • Reisegepäck allgemein bis 2.000 € (Selbstbehalt 50 € pro Schadensfall).

Haftpflichtversicherung Standard:

  • Privathaftpflichtversicherung inklusive „Berufs“-Haftpflicht für Au-pairs, pauschal für Personen und/oder Sachschäden bis 1.000.000 €.
  • Mietsachschäden bis 100.000 €.
  • Selbstbehalt 100 € pro Schadensfall.

Haftpflichtversicherung Complete (optional):

  • Privathaftpflichtversicherung inklusive „Berufs“-Haftpflicht für Au-pairs, pauschal für Personen und/oder Sachschäden bis 5.000.000 €.
  • Mietsachschäden bis 1.000.000 €.
  • Praktikumshaftpflicht: Versicherungsschutz während eines Praktikums im Rahmen eines Auslandsstudiums oder eines Erasmus-Plus-Programms bis 5.000.000 €.

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z. B. in der:

Haftpflichtversicherung:

  • für Schäden, die an geliehenen, geleasten, gepachteten und gemieteten Sachen entstehen.

Unfallversicherung:

  • für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.

Assistanceversicherung:

  • für chronische psychische Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie Suchterkrankungen.

Reisegepäckversicherung:

  • für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht weltweit.
  • Je nach Versicherungsart gelten Einschränkungen für das Heimatland.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Bereitschaft angewiesen, bei der Schadensbearbeitung in Form von Auskünften oder Nachweisen mitzuwirken.

Wann und wie zahle ich?

  • Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom gewählten Tarif.
  • Der Beitrag wird wunschweise monatlich oder einmalig gemäß der vereinbarten Zahlungsart bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Die Versicherung gilt für den in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitraum. Erfolgen Anmeldung und Zahlung vor Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz mit Verlassen des Heimatlandes. Erfolgen Anmeldung und Zahlung nach Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens am Tag, an dem uns Anmeldung und Beitragszahlung zugehen.
  • Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes.
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
  • Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, kann die Versicherung taggenau beendet werden. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen.

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