Reisekrankenversicherung
DR-WALTER Free Travel

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Würzburger Versicherungs-AG Deutschland

In diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Reisekrankenversicherung DR-WALTER Free Travel. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten erhalten Sie von uns in den Versicherungsbedingungen und in den weiteren Dokumenten für die Reisekrankenversicherung. Diese bestehen aus den Tarifbedingungen, den Kundeninformationen und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Reisekrankenversicherung für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Sie schützt Sie vor finanziellen Risiken, die durch die Kosten für z. B. ambulante oder stationäre Heilbehandlungen durch Ärzte entstehen.

Was ist versichert?

Versichert sind die Behandlungskosten für akute, unerwartete Erkrankungen oder Verletzungen im Ausland, wie zum Beispiel:

  • Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung.
  • Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verordnung.
  • Aufwendungen für stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich notwendiger Operationen.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Versicherungsfälle, die Sie oder eine versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt haben.
  • Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten.
  • Wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise ist.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die Deckung ist zum Beispiel in den folgenden Fällen eingeschränkt:

  • Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls können wir die Leistung kürzen.

Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz besteht für alle im Versicherungsschein genannten Personen während ihres Aufenthaltes im Gastland.
  • Bei ausländischen Gästen gilt der Aufenthalt in Ländern der EU, einschließlich Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Island, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt als versichert, nicht jedoch das Heimatland bzw. das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Verpflichtungen habe ich?

Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:

  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
  • Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.

Wann und wie zahle ich?

  • Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zu dem angegebenen Termin zu zahlen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, bzw. spätestens nach 185 Tagen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Vertrag endet zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich.

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