Internationale Auslandsreise-Gruppenkrankenversicherung​
DIA-Weltpolice

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Barmenia Krankenversicherung AG

In diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der internationalen Auslandsreise-Gruppenkrankenversicherung DIA-Weltpolice. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten erhalten Sie von uns in den Verbraucherinformationen und in den weiteren Dokumenten. Diese bestehen aus den Kundeninformationen und den Versicherungsbedingungen der DIA-Weltpolice. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine internationale Auslandsreise-Gruppenkrankenversicherung für alle Personen die Mitglied im DIA e. V. sind und die sich im Ausland aufhalten. Diese Versicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken, die durch die Kosten für z. B. ambulante oder stationäre Heilbehandlungen durch Ärzte entstehen.

Was ist versichert?

Die internationale Auslandsreise-Gruppenkrankenversicherung DIA-Weltpolice umfasst Versicherungsschutz bei Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.

In der Deckungsvariante Plus sind z. B. folgende Leistungen versichert:

  • 100 % der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen
  • 100 % der Kosten für verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Leistungen bei Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, unfallbedingtem Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • 100 % der Kosten für stationäre Psychotherapie, für ambulante psychologische Erstversorgung für bis zu 3 Sitzungen
  • 100 % der Kosten für verordnete Heilmittel gemäß Tarif
  • 100 % der Kosten für verordnete Hilfsmittel gemäß Tarif
  • 100 % der Kosten für Geburtshilfe und Nachsorge durch eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
  • 100 % der Aufwendungen für eine medizinisch notwendige stationäre Anschlussheilbehandlung
  • 100 % der Aufwendungen für medizinisch sinnvolle Transportkosten, sowie für Überführungskosten
  • 100 % der Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungskosten, bis zu 10.000 €

Zusätzlich sind in der Deckungsvariante Best z. B. folgende Leistungen versichert:

  • 100 % der Kosten für alle Schutzimpfungen
  • 100 % der Kosten für medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen
  • 100 % der Kosten für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
  • Sehhilfen sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 300,00 EUR innerhalb zweier Kalenderjahre versichert
  • 100 % der Kosten für das Ersttrimesterscreening sowie eine Amniozentese
  • 50 % der Aufwendungen für Zahnersatz sowie für Zahn- und Kieferregulierung
  • 100 % der Kosten für 2 professionelle Zahnreinigungen pro Versicherungsjahr
  • 100 % der Kosten für ambulante Psychotherapie

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht worden sind.
  • Die Behandlungen im Ausland, die der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.
  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen sowie für Krankentransporte, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, die in Zusammenhang mit der Ausübung von Profisport stehen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die Deckung ist zum Beispiel in den folgenden Fällen eingeschränkt:

  • Für die Leistungen Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung (kieferorthopädische Behandlung), Entbindung sowie für Psychotherapie bestehen Wartezeiten von 10 Monaten. Die Wartezeiten werden vom Versicherungsbeginn an gerechnet.
  • Wurde Versicherungsschutz für Region 1 abgeschlossen, so besteht für Region 2 vorübergehender Versicherungsschutz (für maximal sechs Wochen), jedoch nur für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod.
  • Wurde ein Selbstbehalt vereinbart, so wird erst über den vereinbarten Betrag hinaus geleistet.

Wo bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Regionen:

  • Region 1: Weltweit – Weltweit, ausgenommen USA und Kanada
  • Region 2: Weltweit – inklusive USA und Kanada

Welche Verpflichtungen habe ich?

Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:

  • Damit eine Auszahlung der Leistungen erfolgen kann, müssen Sie die erforderlichen Nachweise erbringen.
  • Sie sind verpflichtet, die Beiträge vollständig und rechtzeitig zu zahlen. Bei Verzug können Ihnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
  • Sie sind verpflichtet auf unser Verlangen jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist.

Wann und wie zahle ich?

  • Ist der Beitrag ein Monatsbeitrag, so ist dieser am Ersten eines jeden Monats fällig.
  • Der Beitrag wird zur Fälligkeit von ihrem Konto abgebucht.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Zeitpunkt.
  • Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, können Sie das Vertragsverhältnis monatlich kündigen.

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