DIA-Unfallversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Dialog Versicherung AG, Deutschland
Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz im Tarif DIA-Unfallversicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten des Versicherungsvertrags erhalten Sie in den Verbraucherinformationen und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine private Unfallversicherung an. Diese leistet Entschädigungen nach Unfällen, die Ihnen weltweit, im Haushalt, bei der Arbeit oder in der Freizeit zu stoßen.
Was ist versichert?
Die Private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz in Form einer finanziellen Absicherung der versicherten Person nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zum Beispiel wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten an:
Unfallversicherung (DIA-UV S, M und L)
Geldleistungen je nach abgeschlossener Variante:
- Kapitalzahlung bei 100% Invalidität von 67.500 € bis 450.000 € nach einem Unfall
- Kapitalzahlung im Todesfall von 10.000 € bis 50.000 € nach einem Unfall
- Bergungskosten bis zu 25.000 € nach einem Unfall
- Kosmetische Operation bis zu 10.000 € nach einem Unfall
- Versicherungsschutz besteht 24/7
Was ist nicht versichert?
Keine Leistungspflicht besteht z.B. für:
- Vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle und Schäden auf Grund vorsätzlicher Straftaten
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind
- Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch vorhersehbare Kriegsereignisse verursacht sind
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Die Deckung ist zum Beispiel in den folgenden Fällen eingeschränkt:
- Summenmäßige Begrenzungen bei allen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“)
- Haben Krankheiten oder Gebrechen Einfluss auf das Unfallereignis, kann es zu Leistungskürzungen kommen (Mitwirkungsanteil)
Wo bin ich versichert?
- Versicherungsschutz besteht weltweit 24/7
.Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:
- Alle Fragen im Antragsformular müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden
- Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
- Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann z.B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können.
- Rechtzeitige Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages bzw. Kontodeckung bei gewünschter Lastschrift.
Wann und wie zahle ich?
- Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme.
- Der Beitrag wird je nach Zahlweise in Rechnung gestellt. Die Bezahlung findet per Lastschrift statt.
Wann beginnt und endet die Deckung?
- Der Versicherungsschutz beginnt ab dem beantragten Datum, nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Zahlung des ersten Beitrages.
- Eine Verlängerung oder Verkürzung des Enddatums sind jederzeit vor Ablauf des ursprünglich beantragten Zeitraumes möglich.
- Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
- Es gibt keine Höchstversicherungsdauer.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
- Der Vertrag kann – vorbehaltlich einer vertraglichen Mindestdauer – durch Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres oder durch sonstige tarifliche Beendigungsgründe durch eine der Vertragsparteien beendet werden.