Internationale Reiseversicherung​
CONCEPT-GLOBAL

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Barmenia Krankenversicherung AG (Reisekrankenversicherung), Dialog Versicherung AG (Unfall-, Haftpflicht- Reisegepäckversicherung), Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland (Assistanceversicherung)

In diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über Ihren Versicherungsschutz des gebündelten Versicherungsproduktes Concept-Global. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten erhalten Sie von uns in den Verbraucherinformationen und in den weiteren Dokumenten. Diese bestehen aus den Kundeninformationen und den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Bei Concept-Global handelt es sich um eine Reisekrankenversicherung und eine ergänzende Kombination aus Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-, Reisegepäck- und Assistanceversicherung für internationale Studenten und Doktoranden, Sprach- und Austauschschüler, Highschool-Schüler, Praktikanten, Reisende, Au-pairs, Freiwillige und Work-and-Travel-Teilnehmer.

Was ist versichert?

Reisekrankenversicherung:

  • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus, einschließlich Operationen, Unterkunft, Verpflegung und Pflege;
  • Ambulante ärztliche Behandlungen, einschließlich Untersuchungen mittels Röntgendiagnostik;
  • Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel. Nicht erstattungsfähig sind Nähr- und Stärkungsmittel, kosmetische Präparate sowie vergleichbare Produkte – auch dann, wenn sie heilwirksame Stoffe enthalten und ärztlich verordnet wurden. Aufwendungen für Heilmittel werden bis zu 250 € je Versicherungszeitraum erstattet;
  • Ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis zu 1.500 € je Versicherungszeitraum;
  • Stationäre Notfallbehandlungen bei erstmalig auftretenden geistigen oder seelischen Störungen, bis zu 20.000 € je Versicherungszeitraum;
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen oder Rollstuhlmiete), sofern sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit während des versicherten Aufenthalts erstmals notwendig werden, bis zu 500 € je Versicherungszeitraum.
  • Erstattung schmerzstillender Zahnbehandlungen, einschließlich Füllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, bis zu 350 € je Versicherungszeitraum;
  • Unfallbedingte zahnärztliche Behandlungen, sofern sie medizinisch notwendig sind, bis zu 1.000 € je Versicherungszeitraum.
  • Vorsorgeuntersuchungen bis einschließlich der 12. Schwangerschaftswoche;
  • Zwei Ultraschalluntersuchungen, darüber hinaus nur bei medizinischer Notwendigkeit;
  • Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen;
  • Ambulante oder stationäre Entbindung, inklusive medizinisch notwendigem Kaiserschnitt;
  • Medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch;
  • Leistungen durch Geburtshelfer und Hebammen;
  • Medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte in das Heimatland an den Wohnort oder das nächstgelegene geeignete Krankenhaus;
  • Überführung an den Wohnort im Heimatland vor Reiseantritt oder Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten, maximal 30.000 €.

Unfallversicherung

  • Kapitalzahlung bei Unfalltod 10.000 €.
  • Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität 105.000 €.
  • Bergungskosten 25.000 €.

Haftpflichtversicherung

  • Privathaftpflichtversicherung inklusive „Berufs“-Haftpflicht für Au-pairs, pauschal für Personen- und/oder Sachschäden bis 1.000.000 €.
  • Mietsachschäden bis 100.000 €.
  • Selbstbehalt 100 € pro Schadensfall

Assistanceversicherung

  • Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln.
  • Ersatz von Reisedokumenten.
  • Heimreise im Notfall.
  • Anreise Vertrauensperson im Notfall bis zu 4.000 € pro Schadensfall.

Reisegepäckversicherung (optional):

  • Reisegepäck allgemein bis 2.000 € (Selbstbehalt 50 € pro Schadensfall).

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel:

Reisekrankenversicherung:

  • Kosten für Heilbehandlungen von Erkrankungen, Beschwerden und Anomalien und deren Folgen, an denen die versicherte Person bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits litt, sowie alle Kosten für Heilbehandlungen von Erkrankungen, Beschwerden und Anomalien und deren Folgen, die in den letzten 6 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurden;
  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, bei denen Ihnen bei Antritt des versicherten Aufenthaltes bekannt war, dass sie bei planmäßiger Durchführung des versicherten Aufenthaltes aus med. Gründen stattfinden mussten (z. B. Dialysen);

Haftpflichtversicherung

  • für Schäden, die an geliehenen, geleasten, gepachteten und gemieteten Sachen entstehen.

Unfallversicherung

  • für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.

Assistanceversicherung

  • für chronische psychische Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie Suchterkrankungen.

Reisegepäckversicherung (optional)

  • für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

In allen Versicherungen:

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.
  • Das Höchstalter einer versicherten Person beträgt 29 Jahre.

In der Krankenversicherung:

  • Die Wartezeiten für Schwangerschaftsbehandlung und Entbindung betragen 4 Monate.
  • Selbstbeteiligung nur für USA-Reisen: bei Behandlung im Emergency Room wird ein Selbstbehalt in Höhe von 250 € angerechnet. Der Selbstbehalt entfällt bei stationärer Aufnahme ins Krankenhaus.

Wo bin ich versichert?

Region 1: Weltweit – Weltweit, ausgenommen USA und Kanada
Region 2: Weltweit – inklusive USA und Kanada

  • Als Zielregion gilt die Region in der sich die versicherte Person(en) aufhält, oder aufhalten wird. Besteht Versicherungsschutz in Region 1, so gilt bei vorübergehender Reise (für maximal sechs Wochen) auch in Region 2 Versicherungsschutz, jedoch nur für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod. Der Wechsel in eine andere Region muss unverzüglich beim Versicherer angezeigt werden.
  • Versicherungsschutz besteht bei Reiseunterbrechung auch im Heimatland für längstens 4 Wochen während der gesamten Dauer des Versicherungsschutzes.

Welche Verpflichtungen habe ich?

Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:

  • Damit eine Auszahlung der Leistungen erfolgen kann, müssen Sie die erforderlichen Nachweise erbringen.
  • Sie sind verpflichtet, die Beiträge vollständig und rechtzeitig zu zahlen. Bei Verzug können Ihnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
  • Sie sind verpflichtet auf unser Verlangen jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist.

Wann und wie zahle ich?

  • Die Prämie ist sofort nach Abschluss fällig. Sie ist gemäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Die Versicherung gilt für den in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitraum. Erfolgen Anmeldung und Zahlung vor Reiseantritt, beginnt der Versicherungsschutz mit Verlassen des Heimatlandes.
  • Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes.
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
  • Die Höchstversicherungsdauer beträgt 15 Monate.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, kann die Versicherung taggenau beendet werden.

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