Auslandsversicherung​
CONCEPT-EASY / CONCEPT-PLUS

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: BD24 Berlin Direkt Versicherung AG, Deutschland

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen:
– Dem Versicherungsschein.
– Den Versicherungsbedingungen.
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Reiseversicherung für einen vorübergehenden Austauschaufenthalt.

Was ist versichert?

Auslandskranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe:

  • Sie sind versichert bei akut auftretender Krankheit oder bei Unfall während des versicherten Aufenthaltes im Ausland.
  • Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Ausland.
  • Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und übernehmen die Kosten hierfür.
  • Versicherungssumme: Unbegrenzt.

RundumSorglos-Service:

  • Wir helfen Ihnen rund um die Uhr in verschiedenen Notfällen, z.B. bei Verlust Ihrer Kredit-, EC- oder Handy- Karte sind wir Ihnen bei der Sperrung der Karten behilflich.

Unfall-Versicherung:

  • Sie sind versichert bei einem Unfall während des versicherten Aufenthalts, der zum Tod oder zu einer dauernden Invalidität führt.
  • Bei Tod leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme.
  • Bei Invalidität leisten wir die anteilige Versicherungssumme in Abhängigkeit des Invaliditätsgrades (max. 100%).
  • Versicherungssumme: Tod € 10.000,- / Invalidität € 100.000,-
  • Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall bis zu € 5.000,-.

Haftpflicht-Versicherung:

  • Sie sind versichert bei Schäden aus Gefahren des täglichen Lebens, die Sie als Privatperson während des Aufenthalts verursachen.
  • Wir prüfen, ob Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Ist dies der Fall, zahlen wir den entstandenen Schaden.
  • Unbegründete Ansprüche auf Schadensersatz wehren wir ab.
  • Versicherungssumme: € 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden

Reisegepäck-Versicherung wenn vereinbart:

  • Wir leisten bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung von Reisegepäck.
  • Bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck ersetzen wir Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis € 250,-. Voraussetzung: das Reisegepäck erreicht den Bestimmungsort nicht am gleichen Tag wie die versicherte Person.
  • Versicherungssumme: € 2.000,- je Versicherungsfall und Jahr.

Was ist nicht versichert?

Auslandskranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe:

  • Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren.
  • Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialysen).

Unfall-Versicherung:

  • Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen oder Betäubungsmittelkonsum.
  • Unfälle bei der Ausübung von Extremsportarten.

Haftpflicht-Versicherung:

  • Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
  • Schäden als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder motorisierten Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

Reisegepäck-Versicherung wenn vereinbart:

  • Schäden durch Verlieren, Vergessen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen.
  • Sportgeräte in bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Wenn Ihr Aufenthalt länger als maximal 365 Tage geplant ist, versichern wir diesen nicht.

In folgenden Fällen gilt eine Selbstbeteiligung, bei der Sie einen Teil des Schadens selbst tragen:

  • In der Auslandskranken-Versicherung fällt bei Aufenthalten in den USA bei Behandlungen im Emergency Room eine Selbstbeteiligung von € 250,- an. Diese entfällt bei medizinischer Notwendigkeit bzw. bei nachfolgendem stationärem Aufenthalt.
  • In der Haftpflicht-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung € 50,– je Versicherungsfall bei Sachschäden.
  • In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung € 50,– je Versicherungsfall. Diese berechnen wir nicht für Ersatzkäufe nach einer Gepäckverspätung.

Wo bin ich versichert?

  • Der Geltungsbereich richtet sich nach Ihrem Aufenthaltsland und dem entsprechend gewählten Tarif (Europa, Welt, USA/Kanada).
  • Reisen während des versicherten Aufenthaltes sind bis zu jeweils 42 Tagen mitversichert (Jedoch: Heimaturlaube sind in der Auslandskranken-Versicherung nicht mitversichert.)

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden.
  • Sie müssen den Schaden möglichst gering halten.
  • Sie müssen die geforderten Nachweise einreichen.

Wann und wie zahle ich?

  • Die einmalige Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist gemäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit Beginn Ihres versicherten Aufenthalts. Voraussetzung ist, dass Sie die Prämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt endgültig beendet haben.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Vertrag gilt nur für den versicherten Aufenthalt und endet automatisch. Daher haben Sie kein ordentliches Kündigungsrecht.

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