Auslandsversicherung
AIDWORKER

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:
Würzburger Versicherungs-AG (Auslandsreisekrankenversicherung)
Dialog Versicherung AG (Unfallversicherung, Haftpflichversicherung)
Deutschland

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz im AIDWORKER Tarif für Engagement Global. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten des Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Engagement Global und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Auslandsversicherung, die eine Reisekrankenversicherung, eine private Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung beinhaltet. Die Versicherungshöchstdauer beträgt sechs Monate.

Was ist versichert?

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den von uns zu diesem Produkt angebotenen Leistungsarten. Welche Sie mit uns vereinbart haben entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.

Reisekrankenversicherung (AW-KV1):

Versichert sind die Behandlungskosten für akute, unerwartete Erkrankungen oder Verletzungen im Ausland, wie zum Beispiel:

  • Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung.
  • Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verordnung.
  • Aufwendungen für stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich notwendiger Operationen.

Unfallversicherung (AW-U10):

Die private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz in Form einer finanziellen Absicherung der versicherten Person nach einem Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zum Beispiel wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten an:

Geldleistungen:

  • Kapitalzahlung bei 100% Invalidität von 100.000 € nach einem Unfall.
  • Kapitalzahlung im Todesfall nach einem Unfall 50.000 €.
  • Bergungskosten bis zu 25.000 € nach einem Unfall.
  • Kosmetische Operation bis zu 10.000 € nach einem Unfall.
  • Sofortleistungen bei Schwerverletzungen nach einem Unfall 5.000 €.
  • Reha-Beihilfe nach einem Unfall 3.000 €.

Haftpflichtversicherung (AW-H1):

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts.

Versichert sind private und berufliche Tätigkeiten für Freiwillige, Entwicklungshelfer, Fachkräfte und sonstige Helfer.

  • Deckungssumme 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Deckungssumme für Mietsachschäden 1 Mio. €
  • Schlüsselverlust fremder privater und beruflicher Schlüssel 30.000 €

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z.B. für:

  • Versicherungsfälle, die Sie oder eine versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt haben.
  • Wenn für Sie oder die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war.

Reisekrankenversicherung (AW-KV1):

  • Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten.
  • Wenn die Behandlung im Ausland der allgemeine Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise ist.

Unfallversicherung (AW-U10):

  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
  • Schäden auf Grund vorsätzlicher Straftaten.
  • Unfälle die dem Versicherten als Fahrer oder Beifahrer eines Motorfahrzeuges zustoßen, welches an Veranstaltung teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
  • Nicht versicherbar sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Dauer fremder Hilfe bedürfen.

Haftpflichtversicherung (AW-H1):

  • Schäden an geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs- oder Kraftfahrzeuganhängers

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • In der Reisekrankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen hinausgehen (z.B. Neuanfertigungen von Zahnersatz, Zahnkosmetik und Kieferorthopädie).
  • In der Unfallversicherung gibt es summenmäßige Begrenzungen bei allen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“).
  • Haben Krankheiten oder Gebrechen Einfluss auf das Unfallereignis, kann es zu Leistungskürzungen kommen (Mitwirkungsanteil).
  • In der Haftpflichtversicherung können durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen Eigenanteile entstehen.

Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz für die Auslandsreisekrankenversicherung besteht für alle im Versicherungsschein genannten Personen während der vereinbarten Laufzeit im Gastland.
  • Für alle Personen, die in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben, gilt der Versicherungsschutz in für die Auslandsreisekrankenversicherung weltweit außerhalb Deutschlands.
  • Bei ausländischen Gästen gilt der Aufenthalt in der Auslandsreisekrankenversicherung neben Deutschland auch in den Ländern der EU. Einschließlich Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Island, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt als versichert, nicht jedoch das Heimatland bzw. das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Versicherungsschutz für die Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung besteht weltweit 24/7.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann z.B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können.
  • Rechtzeitige Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages bzw. Kontodeckung bei gewünschter Lastschrift.
  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und Wahrheitsgemäße Informationen geben.
  • Sie müssen den Schaden gering halten (Schadenminderungspflicht).
  • Der Vertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Für Reisen nach Deutschland kann der Vertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden.

Wann und wie zahle ich?

  • Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme.
  • Wir berechnen die Prämie auf Tagesbasis.
  • Der Beitrag wird je nach Zahlweise in Rechnung gestellt. Die Bezahlung kann per Lastschrift oder Überweisung stattfinden.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt ab dem beantragten Datum, frühestens jedoch am Tag des Antragseingangs bei der DR-WALTER GmbH.
  • Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach sechs Monaten.
  • Eine Verlängerung oder Verkürzung des Enddatums sind jederzeit vor Ablauf des ursprünglich beantragten Zeitraumes möglich (vgl. „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“).
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Auf Ihren Wunsch hin, kann die Versicherung Tag genau beendet werden. Eine E-Mail oder ein Brief genügt dafür. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurückerstattet.

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