Auslandskrankenversicherung
AIDWORKER24-RK (AW-RK)
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Generali Deutschland Krankenversicherung AG
Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz im Tarif AIDWORKER. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten des Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für AIDWORKER (AW24-RK) und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Auslandkrankenversicherung für Freiwillige, andere Fachkräfte und Helfer für Auslandseinsätze bis 48 Monate, die im Einsatzland für die Dauer des versicherten Auslandsaufenthaltes Anspruch auf Leistungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Was ist versichert?
Erstattungsfähig sind unter Anrechnung der Vorleistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die zunächst in Anspruch zu nehmen ist, bei Heilbehandlung, Vorsorgeuntersuchung, Entbindung und Fehlgeburt die Aufwendungen für:
Auslandskrankenversicherung AW24-RK:
- Schutz in Krisengebieten
– Ja - Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel
– Ambulante ärztliche Heilbehandlungen.
– Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. - Krankenhausaufenthalt
– Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen. - Zahnbehandlungen
– Aufwendungen für schmerzstillende Zahnbehandlung.
– Aufwendungen für einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 80% der Kosten max. 2.500 €. - Transporte
– Ärztlich verordnete Krankentransporte.
– Medizinisch notwendiger Rücktransport. - Vorerkrankungen
– Vorerkrankungen, sofern bei planmäßiger Durchführung der Reise mit einer Behandlung nicht zu rechnen war. - Bestattungskosten
– 100% bis 10.000 € - Überführungskosten
– 100% bis 30.000 €
Was ist nicht versichert?
Keine Leistungspflicht besteht z.B. für
- für Behandlungen, von denen die versicherte Person bei Reiseantritt und/oder Versicherungsbeginn weiß, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehe- oder Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades der versicherten Person unternommen wird.
- vorsätzlich selbst herbeigeführte Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsmaßnahmen.
- Vorsorgeuntersuchungen auch aufgrund von Schwangerschaft.
- Es besteht kein Versicherungsschutz im Heimatland.
- Schutzimpfungen sind nicht versichert.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.
- Freiwillige, andere Fachkräfte und Helfer, deren Auslandseinsatz länger als 48 Monate dauert, sind nicht versichert.
- Personen, welche im Entsendeland keinen Versicherungsschutz über eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben, sind nicht versichert.
Wo bin ich versichert?
- Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in Ländern, in denen Sie keinen ständigen Wohnsitz und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht Ihren überwiegenden Aufenthalt haben.
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können. Zudem sind der Beginn und das Ende der Auslandsreise durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
- Rechtzeitige Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages bzw. Kontodeckung bei gewünschter Lastschrift.
- Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist bis zu einer Gesamtdauer von 48 Monaten möglich. Bitte teilen Sie uns dies rechtzeitig vor Ablauf mit.
Wann und wie zahle ich?
- Der Tagessatz beträgt 0,65 € pro Person, für die ersten 24 Monate, ab dem 25. Monat 1,30 € pro Person.
- Der Beitrag wird nach Absprache monatlich, jährlich oder einmalig in Rechnung gestellt. Die Bezahlung kann per Lastschrift oder Überweisung stattfinden.
Wann beginnt und endet die Deckung?
- Der Versicherungsschutz beginnt ab dem beantragten Datum, frühestens jedoch am Tag des Antragseingangs bei der DR-WALTER GmbH.
- Der Versicherungsschutz endet automatisch mit dem vereinbarten Enddatum, spätestens nach 48 Monaten.
- Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
- Versicherungsschutz besteht 24/7 bis 48 Monate.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
- Der Versicherungsschutz kann ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Eine E-Mail oder ein Brief genügt dafür. Die Abrechnung erfolgt Tag genau. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurückerstattet.