Auslandskrankenversicherung​
AIDWORKER24-DR (AW-DR)

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Generali Deutschland Krankenversicherung AG

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz im Tarif AIDWORKER. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten des Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für AIDWORKER (AW-DR) und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Auslandskrankenversicherung für Fachkräfte und Helfer, welche sich auf Privat- und/ oder Geschäftsreisen befinden.

Was ist versichert?

Es handelt sich um eine Auslandskrankenversicherung für Fachkräfte und Helfer für Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tage, welche sich auf Privat- und/oder Geschäftsreisen befinden.

Es sind beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres versichert, wobei die einzelne Reise nicht länger als 42 Tage dauern darf.

Auslandskrankenversicherung AW-DR:

  • Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel
    – Ambulante ärztliche Heilbehandlungen.
    – Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
  • Krankenhausaufenthalt
    – Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen.
  • Zahnbehandlungen
    – Aufwendungen für schmerzstillende Zahnbehandlung.
    – Aufwendungen für einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 80% der Kosten max. 2.500 €.
  • Transporte
    – Ärztlich verordnete Krankentransporte.
    – Medizinisch notwendiger Rücktransport.
  • Vorerkrankungen
    – Vorerkrankungen, sofern bei planmäßiger Durchführung der Reise mit einer Behandlung nicht zu rechnen war.
  • Bestattungskosten
    – 100% bis 10.000 €
  • Überführungskosten
    – 100% bis 30.000 €

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z.B. für

  • für Behandlungen, von denen die versicherte Person bei Reiseantritt und/oder Versicherungsbeginn weiß, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehe- oder Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades der versicherten Person unternommen wird.
  • vorsätzlich selbst herbeigeführte Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsmaßnahmen.
  • Vorsorgeuntersuchungen auch aufgrund von Schwangerschaft.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.
  • Fachkräfte oder Helfer, die auf Reisen gehen, welche länger als 42 Tage dauern, sind nicht versichert.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in Ländern, in denen Sie keinen ständigen Wohnsitz und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht Ihren überwiegenden Aufenthalt haben.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können. Zudem sind der Beginn und das Ende der Auslandsreise durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
  • Rechtzeitige Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages bzw. Kontodeckung bei gewünschter Lastschrift.

Wann und wie zahle ich?

  • Die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Jahr.
  • Der Jahresbeitrag beträgt 10 € pro Person.
  • Der Beitrag wird jährlich in Rechnung gestellt. Die Bezahlung kann per Lastschrift oder Überweisung stattfinden.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt ab dem beantragten Datum, frühestens jedoch am Tag des Antragseingangs bei der DR-WALTER GmbH.
  • Der Beginn der Versicherung wird immer auf den 01. Des Monats gelegt, in welchem die Versicherung beginnen soll.
  • Die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Jahr.
  • Die Versicherung verlängert sich jedes Jahr automatisch um ein weiteres Jahr, solange sie nicht gekündigt wird.
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
  • Es gibt keine Höchstversicherungsdauer.
  • Versicherungsschutz besteht 24/7 für Auslandsreisen bis 42 Tage.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Versicherungsschutz kann ohne Einhaltung von Fristen zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine E-Mail oder ein Brief genügt dafür. Es erfolgt keine Gutschrift für vorzeitige unterjährige Beendigung.

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