Unfallversicherung
AIDWORKER-U (AW-U50 bis U89)

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Würzburger Versicherungs-AG, Deutschland

Dieses Blatt dient nur zu Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Wir bieten Ihnen eine private Unfallversicherung. Diese leistet Entschädigungen nach Unfällen, die Ihnen weltweit, im Haushalt, bei der Arbeit oder in der Freizeit zu stoßen.

Was ist versichert?

  • Die Private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz in Form einer finanziellen Absicherung der versicherten Person nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr, es sei denn es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
  • Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zum Beispiel wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt.

Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten an:

Geldleistungen

  • Einmalige Invaliditätsleistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z.B. Bewegungseinschränkungen);
  • Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen;
  • Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalt oder ambulanten Operationen;
  • Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungskosten;
  • Todesfallleistung;
  • Sofortleistung nach Schwerverletzung (Invaliditätsvorschuss).

Dienstleistungen

  • Häusliche Hilfe in der Zeit nach einem Unfall und einem Krankenhausaufenthalt (z.B. Pflege, Menüservice, Haushaltshilfe, Hausnotruf).

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

  • Die mit Ihnen vereinbarten Leistungsarten und Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsantrag oder dem Versicherungsschein entnehmen.

Was ist nicht versichert?

Nichtversichert sind zum Beispiel:

  • Kosten für ärztliche Heilbehandlungen;
  • Sachschäden (Kosten für z.B. Brille, Kleidung, Rollstühle);
  • Krankheitskosten.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Nicht in allen denkbaren Fällen können wir Versicherungsschutz bieten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
  • Unfälle der versicherten Person, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen aufgrund Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.
  • Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden.
  • Unfälle, die der versicherten Person als Führer eines Luftfahrzeuges zustoßen.
  • Unfälle, die der versicherten Person als Insasse oder Fahrer eines Motorfahrzeuges bei der Teilnahme an Rennen zustoßen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
  • Haben Krankheiten oder Gebrechen Einfluss auf das Unfallereignis, kann es zu Leistungskürzungen kommen (Mitwirkungsanteil).

Wo bin ich versichert?

  • Sie haben weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
  • Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten (Schadenminderungspflicht).
  • Wenn sich die vorhanden Risikoumstände währen der Vertragslaufzeit ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.

Wann und wie zahle ich?

  • Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn, zahlen. Der Folgebeitrag ist je nach dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
  • Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Versicherungslaufzeit geschehen).
  • Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

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