Reisegepäckversicherung
AIDWORKER-RG (AW-RG)

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Dialog Versicherung AG, Deutschland

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz im Tarif AIDWORKER-RG. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten des Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für AIDWORKER (AW-RG) und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Reisegepäckversicherung für Freiwillige, Entwicklungshelfer, Fachkräfte und sonstige Helfer, die sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland aufhalten.

Was ist versichert?

Mit der Reisegepäckversicherung schützt Sie der Versicherer bei Verlust oder Beschädigung des versicherten Gepäcks gegen die finanziellen Schäden. Dieser Schutz gilt während der gesamten Dauer Ihrer Reise.

Reisegepäckversicherung (AW-RG):

  • Die Versicherungssumme beträgt 2.500 € oder 4.000 €.
  • Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
  • Versicherungsschutz besteht, wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie oder andere Versicherte erreicht). Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu 10 % der Versicherungssumme; höchstens 400 € je Versicherungsfall.
  • Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden durch:
    – Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
    – Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen – bis zu 10 % der Versicherungssumme, maximal mit 400 € je Versicherungsfall;
    – Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten;
    – bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee;
    – Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion;
    – höhere Gewalt.

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z.B. für:

  • Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art (ausgenommen Ausweisdokumente), Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Prothesen jeder Art, sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, jeweils mit Zubehör, Hängegleiter und Segelsurfgeräte.
  • Ausgeschlossen sind die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.
  • Für Schäden an Wertsachen ist die Ersatzpflicht je Versicherungsfall begrenzt auf höchstens 50 % der Versicherungssumme.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht weltweit 24/7.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Schäden schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, benötigen wir umgehend nach Schadenseintritt Unterlagen über Schadenshergang bzw. beschädigte Sachen etc.
  • Rechtzeitige Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages bzw. Kontodeckung bei gewünschter Lastschrift.

 Wann und wie zahle ich?

  • 0,35 € bei 2.500 € Versicherungssumme und 0,65 € bei 4.000 € Versicherungssumme pro Person und Tag.
  • Wir berechnen den Beitrag auf Tagesbasis.
  • Der Beitrag wird je nach Zahlweise in Rechnung gestellt. Die Bezahlung kann per Lastschrift oder Überweisung stattfinden.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt ab dem beantragten Datum, frühestens jedoch am Tag des Antragseingangs bei der DR-WALTER GmbH.
  • Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.
  • Eine Verlängerung oder Verkürzung des Enddatums ist jederzeit vor Ablauf des ursprünglich beantragten Zeitraumes möglich.
  • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
  • Es gibt keine Höchstversicherungsdauer.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Auf Ihren Wunsch hin kann die Versicherung taggenau beendet werden. Eine E-Mail oder ein Brief genügt dafür. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr erstattet.

© DR-WALTER GmbH, Eisenerzstr. 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid,
T +49 2247 9194 -0, www.dr-walter.com, info@dr-walter.com