Krankentagegeldversicherung
AIDWORKER-KT (AW-KT)

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: HanseMerkur Reiseversicherung AG

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz im Tarif AIDWORKER. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten des Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für AIDWORKER (AW-KT) und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Krankentagegeldversicherung Auslandkrankenversicherung für Entwicklungshelfer, Fachkräfte und sonstige Helfer, die sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit als Angestellte oder Honorarkräfte für mindestens 12 Monate im Ausland aufhalten.

Was ist versichert?

Krankentagegeldversicherung AW-KT:

  • Versicherungsschutz besteht gegen Verdienstausfall als Folge von akuten Krankheiten oder Unfällen im Ausland. Sie gewährt im Versicherungsfall bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld.
  • Versichert ist die im Verlauf einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht.
  • Die Höhe des zu zahlenden Krankengeldes beträgt 90 % des durchschnittlichen Nettogehalts der vergangenen 12 Monate beim selben Arbeitgeber. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Tantiemen oder Bonuszahlungen, werden dabei nicht berücksichtigt. Bestand das Arbeitsverhältnis noch keine 12 Monate, so wird das Nettoentgelt aufgrund der bestehenden Beschäftigungsmonate ermittelt.
  • Bestehende Erkrankungen sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden.
  • Es besteht Versicherungsschutz auch in Krisengebieten.

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z. B. für:

  • Bei HIV-Infektionen / AIDS und deren Folgen.
  • Bei Krebserkrankungen oder gutartige Tumore, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor oder bei Versicherungsbeginn behandlungsbedürftig waren.
  • Bei der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder bei Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.
  • Bei Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie wegen Folgen von Unfällen, die durch Kriegsereignisse verursacht oder als Wehrdienstbeschädigungen anerkannt und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
  • Bei auf Vorsatz beruhender Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie wegen Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
  • Bei Arbeitsunfähigkeit während gesetzlicher Beschäftigungsverbote für in einem Arbeitsverhältnis befindliche werdende Mütter und Wöchnerinnen (Mutterschutz).

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Die geplante Dauer des Auslandsaufenthaltes muss mindestens 12 Monate betragen.
  • Die Leistungspflicht beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zuzüglich 42 leistungsfreier Tage (Karenzzeit). Die Leistungspflicht endet mit Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder mit dem Ende des Versicherungsschutzes für diesen Versicherungsfall, spätestens jedoch mit Ablauf der tariflich vereinbarten Leistungsdauer in Höhe von 546 Tagen (78 Wochen) einschließlich der Karenzzeit.
  • Das Krankengeld ist auf maximal 200 € pro Kalendertag begrenzt.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in Ländern, in denen Sie keinen ständigen Wohnsitz und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht Ihren überwiegenden Aufenthalt haben.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können. Zudem sind der Beginn und das Ende der Auslandsreise durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
  • Rechtzeitige Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages bzw. Kontodeckung bei gewünschter Lastschrift.
  • Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren möglich. Bitte teilen Sie uns dies rechtzeitig vor Ablauf mit.

Wann und wie zahle ich?

  • Der Tagessatz beträgt 0,99 € pro Person.
  • Der Beitrag wird nach Absprache monatlich, jährlich oder einmalig in Rechnung gestellt. Die Bezahlung kann per Lastschrift oder Überweisung stattfinden.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt ab dem beantragten Datum, frühestens jedoch am Tag des Antragseingangs bei der DR-WALTER GmbH.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt des Auslandsaufenthaltes und endet mit Rückkehr ins Heimatland.
  • Der Versicherungsschutz endet automatisch mit dem vereinbarten Enddatum, spätestens nach fünf Jahren.
  • Mit dem 67. Geburtstag endet der Versicherungsschutz auch bei bestehenden Verträgen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Versicherungsschutz kann ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Eine E-Mail oder ein Brief genügt dafür. Die Abrechnung erfolgt Tag genau. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurückerstattet.

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