Kraftfahrzeugversicherung
AIDWORKER-KFZ (AW-KFZ)

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Dialog Versicherung AG, Deutschland

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz im Tarif AIDWORKER. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten des Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für AIDWORKER (AW-KFZ) und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Kraftfahrzeugversicherung von Motorrädern, PKW und LKW von Organisationen oder der Einsatzkräften, die sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland aufhalten.

Was ist versichert?

KFZ-Haftpflichtversicherung:

  • Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person erhoben werden.

KFZ-Teilkaskoversicherung:

  • Versicherungsschutz besteht für Glasbruch, Diebstahl, Brand oder Explosion, Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug, Schäden durch Haarwild mit dem sich in Bewegung befindlichen Fahrzeug.

KFZ-Vollkaskoversicherung:

  • Versicherungsschutz besteht analog der Fahrzeugteilkasko mit folgenden Erweiterungen: selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug außer Absicht und grob fahrlässig, Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

KFZ-Unfallversicherung:

  • Versicherungsschutz besteht, wenn einer in der KFZ-Unfallversicherung versicherten Person ein Unfall zustößt, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs oder eines damit verbunden Anhängers steht (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen).

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z.B. für:

  • Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
  • Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
  • Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung oder Zerstörung von Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.

KFZ-Haftpflichtversicherung:

  • Diese Versicherung gilt nicht für Länder, in denen die grüne Versicherungskarte benötigt wird, sowie in Ländern, wo höhere Deckungssummen als 500.000 € verlangt werden. Die Versicherung gilt insbesondere nicht in den Ländern Bosnien-Herzegowina, Aserbaidschan, Griechenland und Rumänien sowie in den GUS-Staaten und Südtirol.

KFZ-(Teil- und Voll-) Kaskoversicherung:

  • Bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges, oder seiner Teile, oder bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke, oder anderer berauschender Mittel (z. B. Drogen, Medikamente), oder infolge einer Über- bzw. Unterschreitung der in der EG-Verordnung 561 / 2006 gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, sind wir berechtigt unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
  • In der Teilkaskoversicherung können Motorräder bis zu einem Neupreis von 10.000 €
  • In der Teil- und Vollkaskoversicherung können PKW bis zu einem Neuwert von 50.000 € und LKW bis zu einem Neuwert von 100.000 € versichert werden.

KFZ-Unfallversicherung:

  • Unfälle die nicht in Zusammenhang mit dem Gebrauch des versicherten KFZ stehen.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht weltweit 24/7, unter Berücksichtigung der jeweils länderspezifischen Bedingungen (vgl. Deckungsbeschränkungen KFZ-Haftpflichtversicherung).

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Schäden schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, benötigen wir umgehend nach Schadenseintritt Unterlagen über Schadenshergang, bzw. beschädigte Sachen etc.
  • Rechtzeitige Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages bzw. Kontodeckung bei gewünschter Lastschrift.

Wann und wie zahle ich?

  • Der Beitrag wird je nach Zahlweise in Rechnung gestellt.
  • Die Bezahlung kann per Lastschrift oder Überweisung stattfinden.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt, wenn kein späterer Beginn gewünscht ist, mit dem Eingangsdatum der Anmeldung bei uns. Versicherungsschutz kann nie rückwirkend gewährt werden.
  • Der Versicherungsschutz endet mit schriftlicher Kündigung.
  • Der Vertrag endet mit Wegfall des versicherten KFZ.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Vertrag kann vor Ablauf eines jeden Versicherungsquartals ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden.

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