Auslandskrankenversicherung
AIDWORKER-EH (AW-EH)

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Generali Deutschland Krankenversicherung AG

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz im Tarif AIDWORKER. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten des Auslandsversicherungsvertrags erhalten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für AIDWORKER (AW-EH) und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Auslandskrankenversicherung für Entwicklungshelfer und sonstige Helfer im Ausland, die unter das deutsche Entwicklungshelfergesetz (EhfG) fallen.

Was ist versichert?

Auslandskrankenversicherung AW-EH:

  • Schutz in Krisengebieten
    – Ja
  • Ambulante Leistungen, Arznei-, und Verbandmittel
    – 100% für Ambulante ärztliche Heilbehandlungen
    – 100% für Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Hilfsmittel
    – 100 % für medizinisch notwendige Hilfsmittel nach Hilfsmittelkatalog sowie folgende Leistungen nach Verordnung: Sehhilfen bis zu 200 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren, Krankenfahrstühle bis zu 675 €, orthopädische Schuhe zu 100 % nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 75 € einmal je Versicherungsjahr.
  • Krankenhausaufenthalte
    – 100% für Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Pflege im Krankenhaus.
  • Zahnbehandlungen, Zahnersatz
    – 50 % des Rechnungsbetrages für Zahnbehandlung und Zahnersatz bis 1.300 € pro Person innerhalb von 12 Monaten
  • Heimatlanddeckung
    – Bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes besteht Versicherungsschutz bis zu 4 Monate im Heimatland.
  • Transporte
    – Ärztlich verordnete Krankentransporte.
    – Medizinisch notwendiger Rücktransport.
  • Vorerkrankungen
    – Vorerkrankungen sind mitversichert.
  • Schutzimpfungen
    – 100 % Erstattung für Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Virus Hepatitis B, Influenza (Virusgrippe), Haemophilus-influenzae-b, Pneumokokken-Infektion, Keuchhusten, übertragbare Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose, Wundstarrkrampf, Tollwut, Frühsommermeningo-Enzephalitis (Zeckenschutzimpfung) sowie sonstige für eine geplante Reise erforderliche bzw. vorgeschriebene Schutzimpfungen zu 100 %.
  • Psychische Leiden
    – Kosten für eine medikamentöse oder medizinisch notwendig stationäre Behandlung von akuten psychischen Erkrankungen sind bis zu einer Behandlungsdauer von 30 Tagen zu 100 % erstattungsfähig. Psychotherapie bis maximal 20 Sitzungen pro Jahr.
  • Bestattungskosten
    – 100% bis 10.000 €
  • Überführungskosten
    – 100% bis 30.000 €

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht für:

  • vorsätzlich selbst herbeigeführte Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsmaßnahmen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Für Ambulante und Stationäre Behandlungen, soweit sie den Leistungen des SGB V entsprechen, sind die Leistungen begrenzt auf eine Erstattung von höchstens 2.556,46 € je Versicherungsfall.
  • Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen.
  • Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt eine Wartezeit von 8 Monaten.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in Ländern, in denen Sie keinen ständigen Wohnsitz und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht Ihren überwiegenden Aufenthalt haben.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Es kann im Einzelfall z. B. erforderlich sein, dass Sie Ihre Behandelnden von der Schweigepflicht entbinden, damit wir die benötigten Informationen einholen können. Zudem sind der Beginn und das Ende der Auslandsreise durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
  • Rechtzeitige Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages bzw. Kontodeckung bei gewünschter Lastschrift.
  • Eine gewünschte Verlängerung des Versicherungsschutzes teilen Sie uns bitte rechtzeitig vor Ablauf mit.

Wann und wie zahle ich?

  • Der Beitrag wird nach Absprache monatlich, jährlich oder einmalig in Rechnung gestellt. Die Bezahlung kann per Lastschrift oder Überweisung stattfinden.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt ab dem beantragten Datum, frühestens jedoch am Tag des Antragseingangs bei der DR-WALTER GmbH.
  • Der Versicherungsschutz endet automatisch mit dem vereinbarten Enddatum.
  • Versicherungsschutz besteht 24/7.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Versicherungsschutz kann ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Eine E-Mail oder ein Brief genügt dafür. Die Abrechnung erfolgt Tag genau. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurückerstattet.

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