Reiseversicherung
AIDWORKER-AS (AW-AS)

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Würzburger Versicherungs-AG, Deutschland

Dieses Blatt dient nur zu Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Wir bieten Versicherungsschutz für Freiwillige, Entwicklungshelfer, Fachkräfte und sonstige Helfer, die sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland aufhalten, an.

Was ist versichert?

  • Die beantragen Versicherungssummen sind individuell mit Ihnen vereinbart und entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.

Ersatz von Zahlungsmitteln und Dokumenten

  • Geraten Sie auf einer Reise im Ausland auf Grund von Diebstahl, Raub oder sonstigen Abhandenkommen Ihrer Zahlungsmittel in finanzielle Notlagen, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her;
  • Auszahlung von Darlehen;
  • Geraten Sie auf einer Reise im Ausland auf Grund von Diebstahl, Raub oder sonstigen Abhandenkommen Ihrer Reisedokumente in eine Notlage, benennen wir die zuständigen Behörden und notwendigen Unterlagen für die Ausstellung der für die Beendigung der Reise erforderlichen Ersatzdokumente;
  • Übernahme von Kosten für die Ersatzbeschaffung der für die Beendigung der Reise erforderlichen Ersatzdokumente.

Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen

  • Werden Sie mit Haft bedroht oder verhaftet, sind wir bei der Vermittlung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich;
  • Sie können ein Darlehen von uns für die Begleichung von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten oder eine Strafkaution in Anspruch nehmen.

Heimreise im Notfall
Organisation der Heimreise, sowie Erstattung zusätzlicher Fahrtkosten, bei:

  • Tod, schweren Unfallverletzungen oder unerwartet schwerer Erkrankung eines Angehörigen;
  • Schaden am Eigentum durch z.B. Feuer.

Anreise einer Vertrauensperson im Notfall

  • Werden Sie im Ausland aufgrund schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung stationär behandelt organisieren wir auf Wunsch die An- und Abreise einer nahe stehenden Person zum Ort der Krankenhauses
  • Übernahme von Fahrtkosten, sowie Kosten einer Unterbringung für die Vertrauensperson.

Was ist nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel

  • sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist;
  • bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie bei Suchterkrankungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Es gibt einige Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
  • Wenn Sie oder eine versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls können wir die Leistung kürzen.
  • Kein Versicherungsschutz für Gebiete, die sich im Kriegszustand befinden, wobei hier die “Kriegsklausel” zum Tragen kommt:
    “Die Versicherung gilt nicht, wenn an derartigen Ereignissen mindestens zwei der folgenden fünf Größmächte -USA, Großbritannien, Frankreich, GUS sowie Rot-China oder die UNO -beteiligt sind; dabei wird der Versicherungsschutz bei einer Beteiligung der UNO lediglich bei der Schlichtung von Unruhen noch nicht ausgeschlossen, sondern nur dann, wenn bei einer Beteiligung der UNO eine der an den Unruhen beteiligten Parteien zum “Aggressor” erklärt wird.”

Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz besteht weltweit für die namentlich genannten versicherten Personen bei einer Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
  • Die Versicherung gilt auch in Ländern, für die vom Auswärtigem Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Keine Deckung bestehtlediglich für Gebiete, die sich im Kriegszustand befinden, wobei die Kriegsklausel zum Tragen kommt.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Den Versicherungsbeitrag müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
  • Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten (Schadenminderungspflicht).

Wann und wie zahle ich?

  • Den Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
  • Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrages, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit der planmäßigen Beendigung der versicherten Reise.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist nicht vorgesehen.

© DR-WALTER GmbH, Eisenerzstr. 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid,
T +49 2247 9194 -0, www.dr-walter.com, info@dr-walter.com